Fuhrmann

Seminar zum Thema „Der Hund im Ordnungsrecht“ für Beschäftigte in Ordnungs- und Veterinäramter in Marktheidenfeld

Für Mitarbeiter/innen von Ordnungsämtern im Raum Marktheidenfeld habe ich am 28.07.2026 ein ganztägiges Seminar mit dem Schwerpunkt Kampfhundethematik gegeben. Es bestand hier großer Informationsbedarf, weil die sicherheitsrechtliche Behandlung von Hunden nur ein kleiner Teil ihres umfangreichen Aufgabengebiets darstellt und naturgemäß nicht jeder Sachbearbeiter oder jede Sachbearbeiterin Fachmann oder Fachfrau für Hunderecht sein kann. Über die […]

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Seminar zur Gefahrhundthematik für Ordnungsämter im Landkreis Ansbach

Am Dienstag, dem 08.07.2025, war ich vom Landratsamt Ansbach eingeladen worden, für die für Hundethemen zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der gemeindlichen Ordnungsämter ein Seminar zur Gefahrhundethematik abzuhalten. Zusammen mit meinem Sachverständigenkollegen Horst Böttcher aus Burgkunstadt sprachen wir vor 26 Teilnehmern und Teilnehmerinnen in der ganztägigen Veranstaltung über hunderechtlich relevante Themen. Den Schwerpunkt bildete wieder die

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Welpen der Kategorie 2 aus dem Ausland

Das Einführen eines Welpen oder auch eines erwachsenen Hundes aus dem Ausland bereitet immer wieder Probleme – man will ja nicht an der Grenze abgewiesen werden oder eine Anzeige wegen Haltung eines „Kampfhundes“ ohne Erlaubnis der Gemeinde erhalten, weil man ihn am Wohnort zu spät anmeldet. In der Ausnahmeverordnung zum Hundeverbring- und Einfuhrbeschränkungsgesetz ist hierzu

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Seminartag für Verwaltungskräfte in Ordnungsämtern in Oberfranken

Am 15.02.2013 hielt ich in Tettau im Oberfranken den oben beschriebenen Seminartag ab. Fachkundig unterstützt wurde ich hier von meinem Sachverständigenkollegen Horst Böttcher aus Tucha.Der Einladung waren 13 Mitarbeiter/innen von Ordnungsämtern in Oberfranken gefolgt. Neben den gesetzlichen Vorgaben bei der Haltung von Listenhunden und nach Sicherheitsstörungen mit Hunden konnten intensiv Erfahrungen aus der (Verwaltungs)Praxis ausgetauscht

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Vorläufiges oder befristetes Negativzeugnis

Da man grundsätzlich für jeden gelisteten Hund in Bayern eine Erlaubnis zur Haltung benötigt und nur die Rassen der Kategorie 2 durch die Ausstellung des sogenannten Negativzeugnisses hiervon befreit sind, gilt dies auch für junge Hunde – quasi ab Welpenalter / Erwerb des Welpen. Laut Verwaltungsvorschrift kann der Wesenstest zum Erhalt der Negativzeugnisses erst im

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Gebühren Negativzeugnis

Was kostet des Negativzeugnis beim Ordnungsamt? – wurde ich vor kurzem gefragt. Hundehalter berichteten mir von über 300,00 € Gebühren, die von der Gemeinde für das Ausstellen des Negativzeugnisses verlangt wurden. Ich habe mal nachgeforscht, wie die gesetzlichen Vorgaben lauten. Meist bewegen sich die Kommunen da ja im Rahmen – üblich sind bis ca. 50,00

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Auflagen im Negativzeugnis – und nochmal, weil es immer wieder Probleme gibt

Einige Fakten zum Thema „Auflagen nach Art. 18 Absatz 2 Landesstraf- und Verodnungsgesetz LStVG“ Ein begünstigender Verwaltungsakt – einen solchen stellt das Negativzeugnis dar – kann mit Auflagen verbunden werden, die auf der Grundlage des Art. 18 Abs. 2 LStVG erlassen werden. Hier kann z. B. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht u. a. auferlegt werden. In der Kommentierung

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Auflagen ohne Anlass im Negativzeugnis

Auflagen für Hunde der Kategorie 2 Oft werde ich mit der Frage konfrontiert, ob Auflagen im Negativzeugnis für Kategorie 2 Hunde per se ohne konkreten Anlass rechtens sind. Grundsätzlich ist hier festzustellen, dass Auflagen wie Leinenpflicht oder Beißkorbpflicht im Negativzeugnis nur aufgrund Artikel 18 Absatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes LStVG und hier bei „Vorliegen

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Rassegutachten

Sehr oft werde ich von Hundehaltern kontaktiert, die von ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt die Weisung erhalten haben, ein Rassegutachten für ihren Hund, meist ein Angehöriger neuer oder nicht anerkannter Hunderassen oder ein Mischlingshund, beizubringen. Ein solches Gutachten zahlt idR der Auftraggeber, für den Sachverständen ist dies der Hundehalter. Ein solches Vorgehen der Ämter

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Presseartikel zur erhöhten Hundesteuer trotz Negativzeugnis

KITZINGEN 03.12.2021  Kein Verständnis Deutlich höhere Hundesteuer für Kampfhunde – Warum sich ein Kitzinger ärgert Besitzer von Kampfhunden wie Rottweiler und Pitbull müssen in Kitzingen künftig deutlich mehr bezahlen. Auch, wenn ein Gutachten die angebliche Gefährlichkeit des Tieres widerlegt.    Jürgen Fuhrmann aus Kitzingen ist Hundesachverständiger und führt immer wieder Wesenstests bei Hunden der sogenannten

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