Gebühren Negativzeugnis

Was kostet des Negativzeugnis beim Ordnungsamt? – wurde ich vor kurzem gefragt. Hundehalter berichteten mir von über 300,00 € Gebühren, die von der Gemeinde für das Ausstellen des Negativzeugnisses verlangt wurden. Ich habe mal nachgeforscht, wie die gesetzlichen Vorgaben lauten. Meist bewegen sich die Kommunen da ja im Rahmen – üblich sind bis ca. 50,00 € für ein vorläufiges Negativzeugnis und ca. 100,00 bis 150,00 € für das endgültige Negativzeugnis.

Gefunden habe ich dann die Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz

Und in deren Anlage 1 dann folgende Tabelle:

2.II. Öffentliche Sicherheit und Ordnung 
2.II.1/ Landesstraf- und Verordnungsgesetz: 
 1Anordnung für den Einzelfall nach Art. 7 Abs. 2 LStVG15 bis 600 €
 2Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG15 bis 400 €
 3Erlaubnis nach Art. 19 Abs. 3 Nr. 2 LStVG30 bis 1.250 €
 4Erlaubnis nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 LStVG25 bis 400 €
 5Erlaubnis nach Art. 37a Abs. 2 Satz 1 LStVG50 bis 2.500 €
 6Negativbescheinigung im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG15 bis 125 €

Aus <https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG-ANL_1>

Und für eine Fristverlängerung gilt:

1.I.4/ Fristverlängerungen: 
   1Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Bewilligung erforderlich machen würde10 bis 25 % der für die Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 €
 2Verlängerung einer Frist in anderen Fällen5 bis 60 €

Aus <https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG-ANL_1>

Für ein Negativzeugnis dürfen also zwischen 15,00 und 125,00 € verlangt werden. Ich nehme an, dass bei den oben genannten Preisen die Gebühren für im Negativzeugnis enthaltene Auflagen hinzugerechnet wurden, also plus 15,00 bis 400,00 €.

Auch aus diesem Grund habe ich mich in einem anderen Beitrag mit der Zulässigkeit von Auflagen im Negativzeugnis befasst.