Was kostet des Negativzeugnis beim Ordnungsamt? – wurde ich vor kurzem gefragt. Hundehalter berichteten mir von über 300,00 € Gebühren, die von der Gemeinde für das Ausstellen des Negativzeugnisses verlangt wurden. Ich habe mal nachgeforscht, wie die gesetzlichen Vorgaben lauten. Meist bewegen sich die Kommunen da ja im Rahmen – üblich sind bis ca. 50,00 € für ein vorläufiges Negativzeugnis und ca. 100,00 bis 150,00 € für das endgültige Negativzeugnis.
Gefunden habe ich dann die Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz
Und in deren Anlage 1 dann folgende Tabelle:
2.II. | Öffentliche Sicherheit und Ordnung | ||
2.II.1/ | Landesstraf- und Verordnungsgesetz: | ||
1 | Anordnung für den Einzelfall nach Art. 7 Abs. 2 LStVG | 15 bis 600 € | |
2 | Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG | 15 bis 400 € | |
3 | Erlaubnis nach Art. 19 Abs. 3 Nr. 2 LStVG | 30 bis 1.250 € | |
4 | Erlaubnis nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 LStVG | 25 bis 400 € | |
5 | Erlaubnis nach Art. 37a Abs. 2 Satz 1 LStVG | 50 bis 2.500 € | |
6 | Negativbescheinigung im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG | 15 bis 125 € |
Aus <https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG-ANL_1>
Und für eine Fristverlängerung gilt:
1.I.4/ | Fristverlängerungen: | ||
1 | Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Bewilligung erforderlich machen würde | 10 bis 25 % der für die Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 € | |
2 | Verlängerung einer Frist in anderen Fällen | 5 bis 60 € |
Aus <https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG-ANL_1>
Für ein Negativzeugnis dürfen also zwischen 15,00 und 125,00 € verlangt werden. Ich nehme an, dass bei den oben genannten Preisen die Gebühren für im Negativzeugnis enthaltene Auflagen hinzugerechnet wurden, also plus 15,00 bis 400,00 €.
Auch aus diesem Grund habe ich mich in einem anderen Beitrag mit der Zulässigkeit von Auflagen im Negativzeugnis befasst.