Hundesteuer

Presseartikel zur erhöhten Hundesteuer trotz Negativzeugnis

KITZINGEN 03.12.2021  Kein Verständnis Deutlich höhere Hundesteuer für Kampfhunde – Warum sich ein Kitzinger ärgert Besitzer von Kampfhunden wie Rottweiler und Pitbull müssen in Kitzingen künftig deutlich mehr bezahlen. Auch, wenn ein Gutachten die angebliche Gefährlichkeit des Tieres widerlegt.    Jürgen Fuhrmann aus Kitzingen ist Hundesachverständiger und führt immer wieder Wesenstests bei Hunden der sogenannten […]

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Kampfhundesteuer für Kategorie 2 Hunde mit Negativzeugnis

Aktuell werde ich von vielen Listenhundehaltern angerufen, die sich darüber beklagen, dass sie in ihrer Gemeinde die sogenannte Kampfhundesteuer bezahlen sollen, obwohl ihr Hund doch ein Negativzeugnis hat. Immer mehr Gemeinden ändern ihre Hundesteuersatzung, so dass künftig auch der Rotti mit Negativzeugnis den erhöhten Steuersatz bezahlen muss. Grundsätzlich muss ich hier sagen: „Die dürfen das!“

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Erhöhte Hundesteuer bei Auflagen

Gestern wurde ich mit einer nicht nur für mich neuen Hundesteuervariante konfrontiert. Offenbar mutiert nicht nur das Coronavirus. In Cadolzburg werden Hunde, die mit einer Auflage nach Art. 18 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) belegt wurden, mit einem erhöhten Steuersatz von 500,00 € belegt. Es zahlt dort derzeit (Juli 2021) ein „normaler“ Hund 85,00

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