Erhöhte Hundesteuer bei Auflagen

Gestern wurde ich mit einer nicht nur für mich neuen Hundesteuervariante konfrontiert. Offenbar mutiert nicht nur das Coronavirus.

In Cadolzburg werden Hunde, die mit einer Auflage nach Art. 18 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) belegt wurden, mit einem erhöhten Steuersatz von 500,00 € belegt. Es zahlt dort derzeit (Juli 2021) ein „normaler“ Hund 85,00 €, ein Kategorie 1er 500,00 € und ein Kategorie 2er mit Negativzeugnis 350,00 €. Die Erhöhung nach Auflagen kann man nachvollziehen, weil diese normalerweise erst nach einer Sicherheitsstörung, also nach einem Beißzwischenfall auferlegt werden.  https://www.cadolzburg.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Satzungen/Hunde.pdf

Dies bedeutet aber auch, dass wenn ich z. B.  im Wesenstest eine Leinenpflicht in bestimmten Situationen empfehle, die dann nach Art. 18 Abs. 2 LStVG auferlegt wird,  sich die Hundesteuer von 350,00 € auf 500,00 € erhöhen würde. Bei der Gemeinde von mir vorgebrachte Bedenken konnten oder wollten dort nicht nachvollzogen werden. Bei Listenhunden aus Cadolzburg sollte man diesen Umstand bei der Abnahme des Wesenstestes in die Beurteilung der Auflagenrelevanz mit einbeziehen.

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