Auflagen im Negativzeugnis – und nochmal, weil es immer wieder Probleme gibt
Einige Fakten zum Thema „Auflagen nach Art. 18 Absatz 2 Landesstraf- und Verodnungsgesetz LStVG“ Ein begünstigender Verwaltungsakt – einen solchen stellt das Negativzeugnis dar – kann mit Auflagen verbunden werden, die auf der Grundlage des Art. 18 Abs. 2 LStVG erlassen werden. Hier kann z. B. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht u. a. auferlegt werden. In der Kommentierung […]
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