Auflagen im Negativzeugnis

Auflagen im Negativzeugnis – und nochmal, weil es immer wieder Probleme gibt

Einige Fakten zum Thema „Auflagen nach Art. 18 Absatz 2 Landesstraf- und Verodnungsgesetz LStVG“ Ein begünstigender Verwaltungsakt – einen solchen stellt das Negativzeugnis dar – kann mit Auflagen verbunden werden, die auf der Grundlage des Art. 18 Abs. 2 LStVG erlassen werden. Hier kann z. B. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht u. a. auferlegt werden. In der Kommentierung […]

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Auflagen ohne Anlass im Negativzeugnis

Auflagen für Hunde der Kategorie 2 Oft werde ich mit der Frage konfrontiert, ob Auflagen im Negativzeugnis für Kategorie 2 Hunde per se ohne konkreten Anlass rechtens sind. Grundsätzlich ist hier festzustellen, dass Auflagen wie Leinenpflicht oder Beißkorbpflicht im Negativzeugnis nur aufgrund Artikel 18 Absatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes LStVG und hier bei „Vorliegen

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