Seminar zur Gefahrhundthematik für Ordnungsämter im Landkreis Ansbach

Am Dienstag, dem 08.07.2025, war ich vom Landratsamt Ansbach eingeladen worden, für die für Hundethemen zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der gemeindlichen Ordnungsämter ein Seminar zur Gefahrhundethematik abzuhalten. Zusammen mit meinem Sachverständigenkollegen Horst Böttcher aus Burgkunstadt sprachen wir vor 26 Teilnehmern und Teilnehmerinnen in der ganztägigen Veranstaltung über hunderechtlich relevante Themen.

Den Schwerpunkt bildete wieder die „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ – sprich die Kampfhundeverordnung mit ihren Problemfeldern Rassezuordnungen, Negativzeugnis und haltungsbeendende Maßnahmen bei Hunden der Kategorie 1. Auch die Auflagenthematik bei auffälligen Hunden aller Rassen nach Beißzwischenfällen nahm einen breiten Raum ein. Die hier relevanten Vorschriften und rechtlichen Kommentierungen waren sehr umfangreich und für Verwaltungsbeamte, die in ihren Ämtern für viele weitere Rechtsgebiete zuständig sind, zum Teil schwerer Stoff. Hier muss auch bei Hundehaltern für Verständnis geworben werden, wenn dort nicht jede Frage oder jeder Sonderfall zu hunderechtlichen Fragen sofort aus dem Stehgreif beantwortet werden kann. Bei den zuständigen Beamten mehr Hintergrundwissen zu vermitteln war Sinn und Zweck der Veranstaltung. Wir hoffen, es ist uns gelungen.