Wesensbeurteilung

Aus verschiedensten Gründen kann eine Beurteilung des Wesens, also ein Wesenstest für Ihren Hund, erforderlich sein. Denkbar ist hier zu beurteilen, ob es sich um einen „gefährlichen Hund“ in Sinne einer Gefahrhundeverordnung – z. B. der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde in Baden Württemberg – handelt. Oder es kam zu einem Beißzwischenfall oder Ärger mit den Nachbarn oder Vermieter. Oder ein Hund soll aus dem Tierheim übernommen werden – auch hier kann ich behilflich sein und prüfen, ob er in Ihre Familie passt oder sich für den angestrebten Verwendungszweck eignet.

Eine Wesensbeurteilung kann viele Gründe haben. Es ist hier wichtig vorher abzuklären, ob ich für den angestrebten Zweck qualifiziert bin und ob der Adressat des Gutachtens meine „bayerische“ Bestellung anerkennt.