Neue Hunderassen

Es gibt immer wieder Probleme bei der Frage, ob ein Hund einer neuen Hunderasse, hier insbesondere beim American Bully, in Bayern der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit unterliegt oder nicht.

Die Züchter bzw. Verkäufer der Hunde verneinen dies meist leichtfertig – man will ja seine Welpen verkaufen. So einfach ist die Sache aber leider nicht und oft gibt es dann, entweder bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde oder bei einer Kontrolle, ein böses Erwachen.

Geregelt ist das Thema in der   Vollzugsbekanntmachung zu Art 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz LstVG unter Punkt   37.3.1:

… Bei neu hinzugekommenen Kreuzungsrassen, wie beispielsweise dem American Bully, dem Alauntbull, dem Exotic Bully, dem Alba Bull, ist die Tatsache, dass die Rasse nicht in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannt wird, nicht ausreichend, um die Kampfhundezugehörigkeit zu widerlegen. Da diese Kreuzungsrassen aufgrund der wiederholten Einkreuzung von Kampfhunderassen im Phänotyp und/oder Wesen den Kampfhunderassen ähneln, wird eine Rassebestimmung durch einen Hundesachverständigen in jedem Einzelfall empfohlen.

Eine alleinige Gen-Analyse zur Rassenzuordnung ist nicht hilfreich, da eine eindeutige genetische Zuordnung von vielen verschiedenen Faktoren (z. B. Bandbreite körperlicher und genetischer Merkmale einer Rasse, der als Vergleichsbasis verwendete Genpool kann stark variieren) abhängig und derzeit kaum möglich ist. Eine Gen-Analyse kann zur Unterstützung einer Rassebestimmung allerdings sinnvoll sein.

Es entscheidet also ein Sachverständigengutachten ob der Hund der Verordnung unterliegt, also im Typ der Pit an Bull-Rassen steht oder nicht. Das ist meist der Fall, wenn der Hund den Bulldograssen zugeordnet wird.

Da ein Rassegutachten bei einem Welpen nur schwer möglich ist, ist es bitter, wenn man sich nach über einem Jahr von seinem Hund, der sich vielleicht hervorragend in die Familie integriert hat und an dem die Kinder hängen, wieder trennen muss.

Man sollte sich in Bayern also gut überlegen, ob man sich für einen solchen Hund entscheidet.